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2004 war ein Jahr, das ganz im Zeichen des Anlegerschutzes stand. Besonders in der zweiten Hälfte konnten viele Richtlinien auf den Weg gebracht werden. Die Bundesregierung macht sich damit an die Erfüllung ihres Zehn-Punkte-Plans und an die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht. Sechs neue Gesetze sollen künftig die Rechte der Anleger noch besser schützen:
- Anlegerschutzverbesserungsgesetz
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Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (Umag)
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Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
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Bilanzrechtsreformgesetz
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Kapitalmarktinformations-Haftungsgesetz (KapInHaG)
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Bilanzkontrollgesetz Die Kehrseite dieser für Anleger positiven Entwicklung wird jedoch bei Unternehmen zunehmend Schwierigkeiten verursachen. Nicht nur auf Unternehmen, sondern auch auf Anwälte, Gerichte und Finanzaufsicht kommt ein Berg von Arbeit zu. Zweifel an den neuen Regelwerken kommen auf. So spricht Claudia Royé vom Deutschen Aktieninstitut von einer drohenden Überregulierung. Auch Carsten Heise von der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz ist zwar grundsätzlich mit der Entwicklung zufrieden, jedoch mit einigen Regelungen nicht einverstanden, z.B. die geplanten Einschränkungen der Redefreiheit auf Hauptversammlungen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ist ebenfalls der Ansicht, dass einige Gesetze zu weit gingen und dem Kapitalmarkt mehr schaden als nutzen. Die Gratwanderung zwischen Anlegerschutz und Überregulierung ist eine schwierige Aufgabe, die sowohl im Sinne der Anleger als auch der deutschen Wirtschaft gelöst werden muss. |
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