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| Struktur des Deutschen Kapitalmarktes |
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Der Handel von Wertpapieren kann an dem börsenrechtlich geregelten Markt und an dem börsenrechtlich ungeregelten ("freien") Markt erfolgen. Der börsenrechtlich geregelte Markt gliedert sich heute in den Amtlichen Handel, den Geregelten Markt und den Freiverkehr. Während die ersten beiden Segmente öffentlich-rechtlich organisiert sind, unterliegt der Freiverkehr privat-rechtlicher Aufsicht. An allen neun deutschen Börsenplätzen ist die Notierung diesen drei Segmenten möglich. Die Notierung in den entsprechenden Segmenten setzt eine Zulassung voraus, deren Voraussetzungen für die öffentlich organisierten Börsen im Börsengesetz, der Börsenzulassungsverordnung sowie den Börsenordnungen der jeweiligen Börsenplätze und für die privatrechtlichen Segmente in den jeweiligen Freiverkehrsrichtlinien und dem Börsengesetz geregelt sind.

Dagegen ist der Handel an den börsenrechtlich ungeregelten Märkten grundsätzlich nicht an gesetzliche Zulassungsbedingungen gebunden. Allerdings müssen bei Wertpapieremissionen, wie z. B. Aktien oder Genussscheine, auch im Rahmen eines sog. "private placement" die Verkaufsprospekte gesetzlichen Bestimmungen genügen und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegt werden. Der außerbörsliche Handel für unnotierte Wertpapiere erfolgt meistens im sog. Telefonhandel, über hierauf spezialisierte Wertpapierdienstleistungsinstitute, oder bei privatrechtlich organisierten Plattformen via Internet. Seit Januar 2000 existiert darüber hinaus mit dem JUNGEN MARKT in Frankfurt eine Handelsplattform für junge Gesellschaften mit ausgeprägten Wachstumsperspektiven, die ihre Zulassungsvoraussetzungen den Regeln des NEUEN MARKTES angepaßt hat. Für eine Vielzahl von nicht notierten Beteiligungsformen, wie geschlossene oder offene Fonds, atypische oder typische Beteiligungen, aber auch Aktien und Genussscheine besteht kein organisierter Handel, so daß der Anleger sich selbst um einen Käufer seiner Beteiligung bemühen muss.

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