Die intelligente Art der Kapitalbeschaffung
Angesichts der Finanzmarktkrise sucht eine steigende Zahl von Unternehmen und Familienbetrieben zum Zwecke der Kapitalbeschaffung nach Alternativen zu einer kreditorientierten Bankfinanzierung. Mit stimmrechtslosem Beteiligungskapital versetzt die Dr. Werner Financial Service AG (www.finanzierung-ohne-bank.de) Unternehmen in die Lage, ihr Rating und ihre Bonität zu verbessern. Das Spektrum reicht dabei von Mezzanine-Finanzierungen über die Eigenkapitalbeschaffung bis hin zu Fondskonzepten.

Horst S. Werner – Private Placement zur Kapitalbeschaffung
Rund um beteiligungsorientierte Finanzierungen und Mezzanine-Kapital ist die 1981 gegründete Dr. Werner Financial Service Group inzwischen zur bundesweit führenden Branchengröße avanciert, wie eine Vielzahl erfolgreich durchgeführter Unternehmensfinanzierungen von Mittelständlern und Familienbetrieben unter Beweis stellt.

Vor der Gründung hatte ich einen Lehrauftrag an der juristischen Fakultät der Universität Göttingen wahrgenommen“, ergänzt Geschäftsführer Dr. jur. Horst Siegfried Werner. „Das dem Unternehmen zugrunde liegende Konzept basierte von Beginn an auf Beteiligungskapital. Im Fokus unseres Dienstleistungskonzepts liegen heute die alternative Kapitalbeschaffung und Finanzierungsformen als Gegengewicht zur kreditorientierten Finanzierung.

Für eine bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung mithilfe von Beteiligungsgeldern ohne Sicherheiten oder Einflussnahme der Geldgeber spricht unter anderem, dass die bisherige Unternehmensführung und -organisation nicht beeinträchtigt wird. Inhaber von Betrieben und mittelständischen Unternehmen eröffnet das sogenannte Mezzanine-Kapital in Form von Genussrechts- oder stillem Beteiligungskapital, Finanzierung und Liquidität auf ein tragfähiges Fundament zu stellen, ohne sich in den Entscheidungsprozessen einer Einflussnahme von außen gegenüberzusehen.

International anerkannter Experte für beteiligungsorientierte Finanzierungen und Mezzanine-Kapital: Dr. jur. Horst Siegfried Werner
In die mehr als 700 seit 1983 konzipierten und betreuten Emissionsprospekte und über 500 Beteiligungsexposés flossen bislang mehr als 7 Mrd. Euro. Zugute kommen Dr. Werner die engen Kontakte zu mehr als 5.000 Finanzdienstleistern, über 500 institutionellen Investoren und rund 10.000 Privatanlegern, die in der Gesamtheit ein breites Portfolio an maßgeschneiderten Lösungspaketen eröffnen.

Mit dem Konzept der beteiligungsorientierten Finanzierungen grenzen wir uns von den großen Prüfungsgesellschaften ab. Unsere erfahrenen Experten besorgen in der Hauptsache das Kapital und übernehmen die Vertragsgestaltung“, fügt Dr. Horst Siegfried Werner hinzu. „In 90 Prozent der Fälle kommen die Unternehmen direkt zu uns, in 10 Prozent sprechen uns die Banken gemeinsam mit dem Unternehmer an. Pro Jahr betreuen wir zwischen 100 und 200 Beteiligungen. Das Volumen der Projekte beträgt in der Summe zwischen 300 und 500 Millionen Euro pro Jahr.

Die Dienste von Dr. Werner nehmen in der Regel Start-ups, Mittelständler mit einem Umsatz von bis zu 25 Mio. Euro und Großunternehmen in Anspruch, wobei kein Branchenschwerpunkt zu verzeichnen ist. Rund 40 Prozent des Beratungsumsatzes werden außerhalb der Landesgrenzen erwirtschaftet. Wichtigste Auslandsmärkte sind Österreich, die Schweiz, Italien, Spanien und Ungarn.

Positiv belegt sind gegenwärtig die Branchenzweige Immobilien und Erneuerbare Energien“, berichtet Dr. Horst Siegfried Werner. „Wir helfen mit, dass Unternehmen investieren können. Wenn diese Möglichkeit nicht gegeben ist, kommt es unweigerlich zum Stillstand. Natürlich sind Beteiligungen immer auch mit einem gewissen Risiko verbunden. Doch ohne Risiko droht ebenfalls Stillstand.

Neuverschuldung des Bundes sinkt drastisch
Neuverschuldung des Bundes sinkt drastisch Es ist schon etwas seltsam: während rings um Deutschland herum die EU-Mitgliedsländer kaum mit ihren finanziellen Belastungen fertig werden und einige ohne fremde Hilfe nicht überleben würden, sinkt in Deutschland die Neuverschuldung des Bundes drastisch. Waren für 2011 noch 48,6 Mrd. € geplant, so sank diese Zahl auf ein reales Ist von nur noch 17,3 Mrd.

Und für das laufende Jahr sehen die Zahlen aufgrund der guten Konjunktur und den damit einhergehenden sprudelnden Steuereinnahmen noch besser aus. Geplant sind 26,1 Mrd. €, die jedoch ohne die Beiträge zum Europäischen Rettungsschirm ESM auf unter 10 Mrd. € sinken würden. Und kurioserweise könnte dank der Mithilfe der Opposition sogar eine Null erreicht werden. Denn diese befindet sich in einer echten Zwickmühle: verweigert sie wie bisher im Bundesrat den Plänen der Bundesregierung zur Ausweitung des Grundfreibetrages und der Verringerung der kalten Progression - beide Maßnahmen entlasten den Bürger nicht wesentlich - ihre Zustimmung, kann Minister Schäuble weitere sechs Mrd. € einsparen. Das gilt ebenso für die geplante Unternehmenssteuerentlastung in Höhe von zwei Mrd. €. Des Weiteren ist beabsichtigt, sowohl bei der Renten- als auch der Krankenversicherung aufgrund deren guter Kassenlage jeweils die Zuschüsse um je zwei Mrd. € zu kürzen, was an dieser Stelle schon vor kurzem aufgezeigt und gefordert wurde. Insgesamt also 12 Mrd. €! Die Opposition hat es also in der Hand, der Bundesregierung im Bundestagswahljahr 2013 einen zugkräftigen Wahlkampfschlager -Nullneuverschuldung - zu liefern oder aber in den sauren Apfel der Zustimmung zu den Steuersenkungsplänen zu beißen! Beides dürfte für die Opposition wenig glücklich sein. Hinzu kommt das deutsch-schweizerische Steuerabkommen, dem die Opposition ebenfalls ihre Zustimmung verweigert, das zwar in der Tat nach Ansicht von Experten gerade für die Vergangenheit verbesserungsbedürftig ist und Schlupflöcher aufweist, aber gleichwohl dem deutschen Fiskus mindestens insgesamt rund zehn Mrd. € bringen dürfte, davon im ersten Jahr sofort zwei Mrd. SFr.

Alles in allem zeichnet sich ab, dass die Bundesregierung ihr Ziel schon vor 2016 erreichen wird, die Neuverschuldung nicht über 0,35 % des BSP steigen zu lassen bzw. weit unter zehn Mrd. € zu halten.

Angesichts einer solch glänzenden Situation könnte man von der Bundesregierung erwarten, noch kurz vor der Bundestagswahl im September 2013 die Bürger mit spürbaren Steuersenkungen zu überraschen, sofern die Opposition dies nicht verhindert. Doch das scheint sehr zweifelhaft, zumal die Oppositionsparteien sich bisher für spürbare Steuererhöhungen ausgesprochen haben.

Experten haben ferner die Befürchtung, dass auch nach der Bundestagswahl keine signifikante Steuersenkung für den Bürger beschlossen, sondern aus wahltaktischen Gründen auf spätere Jahre verschoben werden wird. Ob dies jedoch auch politisch durchsetzbar erscheint, ist eine völlig offene Frage, zumal wenn andere Abgaben wie z.B. zur Pflegeversicherung wieder steigen und der Unmut der Bevölkerung über die ungelösten Probleme der Steuervereinfachung weiter zunehmen wird.

Ihr Steuerkritiker.
Steuersenkungsträumereien
Zwei Milliarden € Unternehmenssteuerentlastung, sechs Milliarden € zur Verringerung der kalten Progression und Erhöhung des Grundfreibetrages, es klingt zu schön, um wahr zu sein! Dabei hängt über allen diesen Plänen der Bundesregierung das Damoklesschwert der Zustimmung des von der Opposition regierten Bundesrates, wo mit Sicherheit die Bundesregierung bis zu nächsten Bundestagswahl keine Mehrheit haben wird und daher auf die Opposition angewiesen ist.

Und hier zeichnet sich trotz der Finanznot vieler von der Opposition regierten Bundesländer, die dringend auf Gelder wie z. B. Anteile aus dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen angewiesen sind, eine nicht nachvollziehbare Boykottpolitik der Opposition wie vormals unter Lafontaine ab. Und es zu befürchten, daß dieser Zustand bis zu den nächsten Bundestagswahlen noch rund 18 Monate andauern wird! Denn nicht nur in Sachen Steuern ist keine Bewegung zu erkennen, auch bei der Finanzierung von energiesparenden Maßnahmen kommt man bisher keinen Schritt voran. Damit gibt es für die Wirtschaft und Unternehmen keine Planungssicherheit und folglich werden auch Investitionen zurückgestellt.

Dabei müsste bei einsichtigen Oppositionspolitikern doch die Erkenntnis wachsen, daß auch in den von ihnen regierten
Bundesländern die Finanznöte immer größer werden, nicht zuletzt auch noch durch die Neuordnung des für verfassungs-
widrig erklärten kommunalen Finanzausgleichs.

Deutschland kann sich angesichts der immensen globalen und speziell europäischen Herausforderungen keinen derartigen Stillstand leisten, wenn es denn seine derzeit noch sehr gute Position halten will. Das ständige Schielen auf die nächsten Wahltermine ist wenig hilfreich und zudem oft bitter bestraft worden.

Und während die Bundesregierung ihre wenig realistischen Steuersenkungspläne verkündet, wird still und leise der Bürger
ganz konkret mit steuerlichen Mehrbelastungen konfrontiert wie z.B. der Verringerung des sogenannten Vorwegabzugs in diesem Jahr von € 2.700 auf € 2.400. Desweiteren geistern noch Meldungen durch die Lande, daß alle Dientleistungen wie der Lieferservice von zum sofortigen Verzehr geeigneten Essen künftig mit 19% statt wie bisher mit 7% belegt werden sollen.

Man fragt sich, wer da noch durchblickt ?
Fazit: es werden keine Ankündigungen oder Pläne benötigt, die ohnehin kaum zu realisieren sind, sondern konkrete und mit der Opposition im Vorfeld bereits abgestimmte Maßnahmen, die auch rasch umgesetzt werden können!

Ihr Steuerkritiker.
Finanzierungen mit Investorenkapital
von Dr. Horst Siegfried WERNER

Es gibt nur zwei Formen bzw. Wege der Finanzierung: die kreditorientierte Finanzierung oder die beteiligungsorientierte Finanzierung! Andere Möglichkeiten der Finanzierung (außer der Innenfinanzierung aus dem eigenen Cash-flow) gibt es nicht! Entweder Kreditkapital oder Beteiligungskapital! Auch die Stammkapitaleinlage in eine GmbH durch die Eigentümer-Gesellschafter ist Beteiligungskapital; nämlich das Beteiligungskapital der Gesellschafter aus "eigener Tasche" mit dem Anspruch auf Eigentümerstellung. Aus der Sicht des Unternehmens oder der Bilanz ist es gleich, ob das Kapital vom Eigentümer oder von Dritten kommt. Hat der Unternehmer kein Kapital mehr "aus eigener Tasche" oder eigener Finanzierungs- oder (Bürgschafts-)Verantwortung, so kann er sich neben einem Bankenkredit nur noch des Beteiligungskapitals von Dritten bedienen. Dabei wird das Beteiligungskapital definiert als Kapital zur Hingabe in eine Wirtschaftseinheit, sei es ein Unternehmen, eine Genossenschaft, ein Verein oder eine Stiftung gegen zu vereinbarende Kapitalüberlassungsrechte (Zinsen, Gewinnausschüttungen, Dividenden, Eigentümerrechte, Stimmrechte, Mitgliedsschaftsrechte, Firmenwert-Zuwachsansprüche etc.).

Unter Beteiligungskapital im bilanzrechtlichen Sinne versteht man - im Gegensatz zum Kreditkapital von Banken - ergänzendes (Unternehmens-)Kapital von Geldgebern bzw. Investoren auf der Basis von wirtschaftlichem oder bilanziellem Eigenkapital. Finanzierungen und Investitionen sind mit Beteiligungskapital somit auch vollkommen ohne Bank über die ausserbörslichen Beteiligungs- und Kapitalmärkte möglich, wenn man die kapitalmarktrechtlichen Rechtsregeln für ein öffentliches Beteiligungsangebot (Verkaufsprospektgesetze und Wertpapierprospektgesetze) beachtet. Daneben muß man die Zugangswege zu privaten Kapitalgebern und Investoren kennen.

Finanzierungen von Privat an Privat müssen zudem bankaufsichtsrechtlich immer eine gesellschaftsrechtliche oder eine wertpapierrechtliche Grundlage haben. Kreditfinanzierungen sind ausschließlich dem gesetzlichen Monopol der Banken vorbehalten. Darlehen über ein öffentliches Einwerbeangebot sind unzulässig und stehen unter Strafandrohung mit bis zu drei Jahren Gefängnis (siehe § 54 Kreditwesengesetz). Die Bankenaufsicht BaFin führt jedes Jahr bis zu 2.500 Ordnung- und Strafverfahren bei Verstößen durch!

Das Beteiligungskapital kann von Privatinvestoren, Kleinanlegern, family & friends oder institutionellen Investoren oder von Beteiligungsgesellschaften geleistet werden. Der Kapitalgeber kann sich mit stimmrechtslosem Beteiligungskapital gegen Gewinnbeteiligung oder mit sogen. offenem Beteiligungskapital unter Erwerb von (Eigentums-)Anteilen an Unternehmen beteiligen und damit auch an der Firmen-Wertentwicklung und am Share-holder-value-Erfolg teilhaben. Letzteres wird gerade von eigentümergeführten Unternehmen und Familiengesellschaften nicht angestrebt. Vielmehr wird nach einem stimmrechtslosen Finanzierer "auf Zeit" ohne Einmischung in die Geschäftspolitik gesucht.

Im Gegensatz zum klassischen Fremdkapital, also Bankdarlehen oder Anleihen als Schuldverschreibungen oder Gesellschafterdarlehen, wird Beteiligungskapital in der Regel ohne feste Verzinsung und nur mit Endfälligkeit und ohne Besicherung gewährt (Ausnahme z. B. einen Hypothekenanleihe oder ein Pfandbrief). Der Kapitalgeber bzw. eine Beteiligungsgesellschaft erhält neben einer laufenden gewinnabhängigen Ausschüttung normaler Weise erst am Ende der vereinbarten Laufzeit sein Nominalkapital zurückgezahlt oder bekommt einen zusätzlichen Ertrag, wenn erworbene Geschäftsanteile eine höheren Wert darstellen (Firmenwertzuwachs) oder an einen Dritten zu einem höheren Preis veräußert werden können.

Neben dem privaten Anleger-Beteiligungskapital gibt es auch Gelder von gewinnorientierten Private Equity-Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften als institutionelle Beteiligungspartner. Zudem gibt es die sogen. MBG-Beteiligungsgesellschaften in allen Bundesländern in Zusammenarbeit mit den Länder-Bürgschaftsbanken in einem öffentlichen Auftrag, um aufstrebende und innovative Unternehmen in der Region mit bankenunabhängigem Kapital zu versorgen. Diese MBG´s stellen Beteiligungskapital auf stimmrechtsloser Basis als Stilles Kapital oder Genussrechtskapital bei entsprechenden Anträgen (leider bürokratisch langwierig) zur Verfügung. Interessenten erhalten unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de weitere kostenfreie Informationen bei entsprechender Anfrage.
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Termine
Finanzierungs-Seminar am 14. Juni 2012 in Göttingen